Cat in a Flat ist eine Vermittlerplatform. Du bist als Katzensitter nicht bei uns angestellt und dementsprechend für deine eigene Steuerabrechnung und Sozialabgaben zuständig.
Da jeder andere Umstände hat, können wir dich nicht in Sachen Steuern beraten. Wir empfehlen dir, dass du dich direkt ans Finanzamt wendest.
Teile dem Finanzamt mit, dass deine Katzenbetreuung nur ein kleiner Nebenjob ist und deine Einnahmen unter dem Mindestlohn liegen (denn du erhältst womöglich nicht jeden Monat Aufträge und arbeitest über das Jahr verteilt vielleicht nur hin und wieder ein paar Wochen). Es kann sein, dass dir rückversichert wird, dass du deine Einnahmen nicht melden musst. Mehr darüber erfährst du hier.
Als Selbständiger unterliegst du einer individuelle Einkommensbesteuerung mit einer Steuerpflicht, welche bei ungefähr 9000 Euro Gesamteinkommen beginnt. Wie auch alle anderen, die als Selbstständige arbeiten und in Deutschland leben, sind auch Katzensitter verantwortlich, den örtlichen Rechtsrahmen und Steuerregulierungen einzuhalten, die für Selbstständige gelten.
Bei einem jährlichen Einkommen von weniger als 450 Euro nach Abzügen aller Unkosten, brauchst Du gar nichts deklarieren.
Dein Einkommen durch Cat in a Flat findest du gut zusammengefasst in deinem Dashboard in Stripe.
Und hier noch paar nützliche Links
Steuern:
http://www.selbststaendig.de/einkommensteuerrechner
https://www.steuern.de/zusatzeinkuenfte.html
Arbeitserlaubnis:
Cat in a Flat
Die bewährte Katzensitter Gemeinschaft
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